Veranstaltung: | Stadtparteitag Kreisverband Leipzig |
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Tagesordnungspunkt: | 8 Sonstiges |
Antragsteller*in: | Dr. Ulrike Böhm und Wiebke Engelsing - Sprecherinnen des AK Umwelt- und Klimaschutz |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2019, 10:48 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A1NEU: Antrag zur konsequenten Berücksichtigung des Landschaftsplans der Stadt Leipzig in der Bauleitplanung:
Antragstext
Ziel des Antrags ist die konsequente Berücksichtigung des Landschaftsplans der
Stadt Leipzig im Rahmen der Bauleitplanung. Die Stadt Leipzig verfügt über einen
hervorragenden Landschaftsplan, der leider bisher kaum Eingang in die
Bebauungspläne findet. Der Landschaftsplan enthält sowohl Flächen, die für die
Kaltluft- und Frischluftenstehung wesentlich sind und erhalten werden sollten,
als auch Luftleitbahnen und Flächen für den Biotopschutz u.a.
Wir möchten daher folgende Forderungen zur Umsetzung der Inhalte des
Landschaftsplans in den Bebauungsplänen aufstellen:
Die Inhalte des Landschaftsplans sind in der Begründung zu den Bebauungsplänen
vollständig darzulegen und im Rahmen der Bauleitplanung in Form von
Festsetzungen umzusetzen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann von den
Vorgaben der Landschaftsplanung abgewichen werden, diese Abweichungen müssen in
der Begründung zum Bebauungsplan benannt werden und die Vorgaben der
Landschaftsplanung an anderer Stelle gewährleistet bzw. umgesetzt werden, dies
ist im Grünordnungsplan und im Umweltbericht zu begründen und nachzuweisen.
Angesichts des Klimanotstandes sollten insbesondere die Flächen für den "Erhalt
von Frischluft- und Kaltluftentstehung" eine besondere Beachtung erfahren.Als
Grundlage einer flächengenauen Umsetzung und Präzisierung der Landschaftsplanung
und ihrer Vorgaben ist zeitnah eine fachgerechte Biotopverbundplanung mit
integrierter Stadtbiotopkartierung zu erstellen bzw. in Auftrag zu geben.
Begründung
Das Sächsische Naturschutzgesetz verpflichtet in § 6 Abs. 1 SächsNatSchG die Gemeinden, für ihr Gemeindegebiet einen Landschaftsplan als ökologische Grundlage für die vorbereitende Bauleitplanung aufzustellen.
Auch die Stadt Leipzig hat einen Landschaftsplan (10/2013). https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/landschaftsplan/integriertes-entwicklungskonzept-ieko/
Das Bundesamt für Naturschutz erläutert zum Landschaftsplan: Die Landschaftsplanung hat die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundlage vorsorgenden Handelns auf örtlicher und überörtlicher Ebene räumlich zu konkretisieren. Die mit der Landschaftsplanung formulierten konkreten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen richten sich an die Naturschutzverwaltungen, die Träger der Raumordnung und Bauleitplanung, an Fachverwaltungen, Kommunen auch außerhalb ihrer Zuständigkeit für die Bauleitplanung, an Verbände, aber auch mittelbar an Landnutzer und Bürger. Die Inhalte der Landschaftsplanung sind in allen Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können, zu berücksichtigen. Wenn ihnen nicht Rechnung getragen werden kann, ist dies zu begründen.
Auch die Stadt Leipzig ist sich der Bedeutung der Landschaftsplanung bewusst und erläutert ihrer Internetseite (https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/landschaftsplan/):
"Der Landschaftsplan der Stadt Leipzig bildet die Arbeitsgrundlage für die zielgerichtete und umfassende ökologische Entwicklung des gesamten Leipziger Stadtgebiets. Er ist einer der Grundsteine für eine nachhaltige und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientierte Stadtentwicklung. Sein Ziel ist die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Dabei fließen die planerischen Ziele des Landschaftsplanes mit der Bauleitplanung in konkrete Vorhaben ein."
Die Realität sieht bisher anders aus. Die Landschaftsplanung findet kaum Berücksichtigung in den Bebauungsplänen. Die Inhalte des Landschaftsplans werden oft nur unvollständig benannt und dargelegt und finden in der Planung dann keine weitere Berücksichtigung. Der Landschaftsplan wird regelmäßig "abgewogen", ohne dass diese Abwägung begründet und dokumentiert wird.
(siehe Anlage zum Antrag mit Auswertung von aktuellen Bebauungsplänen hinsichtlich der Berücksichtigung der Landschaftsplanung).
Gerade aktuell ist diese ökologische Grundlage des städtischen Handelns so notwendig wie noch nie zuvor. Einerseits erleidet die Stadt derzeit einen gravierenden Verlust an Grünflächen und Gehölzen durch den immensen Bebauungs- und Entwicklungsdruck, aber auch durch die zunehmende Trockenheit 2018 und 2019. Gleichzeitig sind der Bedarf an Flächen für die Kaltluft- und Frischluftentwicklung und der Bedarf an grünen Aufenthaltsräumen für die Menschen in der Stadt aktuell immens.
Daher ist ein zeitgemäßes städtisches Konzept zur Gewährleistung des Klimaschutzes in der Stadt und für eine zielgerichtete ökologische Stadtentwicklung zwingend erforderlich.
Leider zeigt die Prüfung der aktuellen Bauleitplanung, dass die bereits vorhandenen ökologischen Grundlagen (Landschaftsplan) aktuell leider nicht zur Anwendung kommen.
Dr. Ulrike Böhm
Wiebke Engelsing
Sprecherinnen AK Umwelt- und Klimaschutz
Änderungsanträge
- Ä1 (Herbert Adrians, Eingereicht)
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